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Besoldung
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Die Besoldung wird auch gerne Alimentation genannt. Sie soll als Ausdruck des Fürsorgeprinzips den Lebensunterhalt des Beamten und seiner Familie sicherstellen. Gerade die kinderbezogenen Besoldungsbestandteile waren in den letzten Jahren Gegenstand von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts.
Änderungen in der normalen Besoldungszahlung werden mit den so genannten Besoldungsmitteilungen zur Kenntnis gebracht. Diese stellen keine Besoldungsbescheide, also Verwaltungsakte, gegen die Widerspruch eingelgt werden kann. Vielmehr ist ein Antrag auf die begehrte Besoldung zustellen. Über diesen Antrag entscheidet dann die zuständige Behörde mittels rechtsbehelfsfähigen Bescheid. Erst jetzt kann, wenn die Entscheidung nicht im Sinne des Antragstellers ausgefallen ist, Widerspruch eingelegt werden.
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